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Reglement - Das Alpenbrevet

Reglement

Verzichtserklärung und Haftungsbefreiung Alpenbrevet 2020

Vereinbarung über Haftungsfreistellung und Haftungsverzicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Alpenbrevet sowie Übernahme von Risiken und Freistellungsgewährung.

Lesen Sie dieses Dokument vor der Unterzeichnung aufmerksam durch, da es direkte rechtliche Folgen nach sich zieht in Bezug auf Ihre Rechte und Möglichkeiten, gegenüber dem Veranstalter Klage einzureichen oder Forderungen durchzusetzen.

  1. Teilnahmeberechtigung: Teilnehmen können Strassenrad-Fahrerinnen und -Fahrer mit Geburtstag vor dem 22. August 2004 (ab 16 Jahren).
    Für den Start am Alpenbrevet sind weder eine Lizenz, noch eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich.
  2. Ich bestätige mit der Einzahlung des Startgeldes oder eines Teiles davon meine Teilnahme am Alpenbrevet und übernehme die Verantwortung für alle mir daraus entstehenden Risiken.
    Ich bin selbst dafür verantwortlich, dass ich körperlich fit, trainiert und in einem ausreichenden Gesundheitszustand am Alpenbrevet teilnehme und habe mir dies im Vorfeld der Veranstaltung bestenfalls medizinisch bestätigen lassen.
    Es ist mir bewusst, dass die Teilnahme Gefahren birgt und im Extremfall zu gesundheitlichen Schäden oder körperlichen Verletzungen, dauerhafter Behinderung oder zum Tod führen kann.
  3. Ich trage die Verantwortung für den Zustand meiner Wettkampfausrüstung.
    Mein Fahrrad entspricht den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen für das Fahren auf öffentlichen Strassen. Ich trage während der Fahrt jederzeit einen Helm (Wir empfehlen die Mindestanforderung EN 1078).
    Mein Fahrrad ist je mit einem nach vorne weiss und einem nach hinten rot leuchtenden Licht sowie einem nach vorne und nach hinten gerichteten Rückstrahler ausgerüstet (Art 216. VTS und Art 217. VTS)
  4. Haftungsabweisung: Ich verzichte auf jedwede Forderungen, Haftungen, Schadensersatz, Verlustentschädigungen und Klageansprüche (einschliesslich Gerichts-, Anwalts- und Prozesskosten), die in Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Alpenbrevet entstehen können.
    Ich bestätige, dass ich die Risiken der nachfolgenden, nicht abschliessenden Aufzählung übernehme: Stürze und Gefahren durch Kollision mit Fahrzeugen, Fussgängern, anderen Teilnehmern, Helfenden, Zuschauenden, Dritten oder feststehenden Gegenständen, sowie aufgrund materialtechnischer oder witterungsbedingter Einflüsse
  5. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Ich bestätige, dass ich ausreichend versichert bin, um allfällige Kosten durch medizinische Behandlung, Erstversorgung, Transport, Rückführung, Krankenhausaufenthalt, usw. zu übernehmen.
    Ich erkläre mich damit einverstanden, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen, die im Fall einer Verletzung, eines Unfalls oder einer Erkrankung während der Veranstaltung ratsam erscheint. Ich gewähre hiermit dem medizinischen Dienst der Veranstaltung oder der öffentlichen medizinischen Versorgung jedwede erforderliche medizinische Behandlung. Ich übernehme Verantwortung und Haftung für sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Training und/oder der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, einschliesslich Krankentransport, Krankenhausaufenthalt, medizinische Betreuung und Behandlung sowie ärztliche und pharmazeutische Leistungen
  6. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz hat jederzeit Gültigkeit.
    Ich bin mir bewusst, dass das Alpenbrevet auf öffentlichen, nicht abgesperrten Strassen stattfindet. Zu befolgen sind Regeln wie das Nichtüberfahren von Leit- und Sicherheitslinien, das Anhalten bei entsprechender Signalisation oder das Gewähren von Vortritt gegenüber berechtigten Verkehrsteilnehmenden. Zudem gilt, dass das Fahrrad (gem. Art 30 VRV) zu beleuchten ist, vgl. Punkt 3. Teilnehmende werden bei Fehlverhalten disqualifiziert und von den kommenden zwei Veranstaltungen ausgeschlossen.
  7. Reflektoren am Fahrrad
    Mein Fahrrad ist mindestens mit Reflektoren vorne (weiss) und hinten (rot) ausgerüstet!
  8. Ich setze weder für das Training, noch bei der Teilnahme am Alpenbrevet verbotene Substanzen, Methoden oder Technologien ein. Es kommen keine Aufputschmittel, Schmerzmittel oder Dopingsubstanzen und -methoden zum Einsatz!
    Der Veranstalter, Antidoping Schweiz oder Dritte können auch bei Breitensport-Fahrer/innen Dopingkontrollen durchführen. Ich unterstelle mich mit der Anmeldung zum Alpenbrevet den Antidoping-Regeln von Swiss Olympic und anerkenne die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Schiedsgerichts des Sports in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Diese Regelung gilt auch für Teilnehmende von ausserhalb der Schweiz. Personen mit einer national oder international gültigen Dopingsperre sind am Start des Alpenbrevets nicht zugelassen. Dies gilt auch für Sperren in anderen Sportarten.
  9. Ich stimme der Verwendung meines Namens, Bildern von mir, meiner Stimme und/oder meiner Abbildung für die Illustration von Publikationen, Internetseiten, Medienberichten, Videos, Webcasts und andere PR-Zwecke im Zusammenhang mit dem Alpenbrevet zu (Organisator, Sponsoren und Partner).
    Ich willige in die Veröffentlichung meines Namens, Wohnorts und Jahrgangs auf offiziellen Start-/ Ergebnislisten in gedruckter oder elektronischer Form zu.
    Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Adressdaten an Sponsoren, Partner und Dienstleister, sowie Swiss Cycling oder an Dritte für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Die Verweigerung dieser Adressweitergabe kann schriftlich beim Veranstalter gemeldet werden (info@alpenbrevet.ch)
  10. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Veranstalter nach alleinigem Ermessen entscheiden kann, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, wenn er sie für nicht durchführbar hält oder die Bedingungen am Veranstaltungstag für zu gefährlich einschätzt.
    Für den Fall, dass die Veranstaltung aus irgendeinem Grund abgesagt oder verschoben wird, einschliesslich höherer Gewalt, Naturkatastrophen und jedweder anderen Umstände, erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren oder anderer Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind, seitens des Veranstalters oder dessen Partner
  11. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass sich der Veranstalter das Recht vorbehält, nach eigenem und alleinigem Ermessen ohne Begründung die Teilnahme am Alpenbrevet zu verweigern, den Teilnahmeantrag eines Teilnehmers jederzeit zu widerrufen und/oder eine Person von der Veranstaltung zu disqualifizieren.
    Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf jedwede Forderungen im Zusammenhang mit einer Teilnahmeverweigerung oder dem Widerruf eines Teilnahmeantrags, die über den Betrag der Teilnahmegebühr hinausgehen.
  12. Gerichtsstand ist Bern (Schweiz).
    Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung für rechtswidrig, ungültig oder aus irgendeinem Grund für undurchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als vom Rest dieser Vereinbarung trennbar und hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Strecken

Alpenbrevet Platintour

5 Pässe

264 Kilometer

7'170 Höhenmeter

Alpenbrevet Goldtour

4 Pässe

206 Kilometer

5'100 Höhenmeter

Alpenbrevet Silbertour

3 Pässe

103 Kilometer

3'190 Höhenmeter

Alpenbrevet Bronzetour

2 Pässe

59 Kilometer

2'190 Höhenmeter